W irtschaftspolizei. Spielen um hohe Geldbeträge (Art. 30, 36 Abs. 1 lit.a Gesetz über das Gastgewerbe, bGS 955.11). Bei der polizeilichen Kontrolle eines Gasthauses wurden an vier Ti­ schen 16 kartenspielende Personen angetroffen. An drei Tischen wurde Poker gespielt. Diese Spieler hatten zwischen 0 und Fr. 310.--, total Fr. 1*011.— , auf dem Tisch und trugen Geldbeträge zwischen 0 und Fr. 2’300.--, total Fr. 4’510.-, auf sich. An einem weiteren Tisch spielten vier Personen Rommö. Die auf dem Tisch liegenden Geld­ beträgen bewegten sich hier zwischen Fr. 5 0 .- und Fr. 400.--, total 99