Im Unterschied zum unechten befristeten Arbeitsverhältnis ist die Kündi­ gung nicht nur auf ein bestimmtes, sondern auf irgendein Monatsende möglich. Im Beispiel Steahelin (a.a.O., N. 24 zu Art. 334 OR) für das unechte befristete Arbeitsverhältnis etwa kommt dies im folgenden Wortlaut zum Ausdruck:'... kann auf den 31. Dezem ber.... gekündigt werden. Im Beispiel Staehelin für das Arbeitsverhältnis mit ausdrückli­ cher Höchstdauer dagegen lautet die Bestimmung (a.a.O., N. 25 zu Art. 334 OR): 'Das Arbeitsverhältnis kann auf Monatsende ... gekün­ digt werden'. 'Auf Monatsende' bezeichnet also bei Staehelin irgend­ ein Monatsende. Dies entspricht auch dem normalen Sachverständ­ nis.