Genau diese Struktur weist die hier zu diskutierende Bestimmung im Arbeitsvertrag der Parteien auf. Im ersten Teil wird die Maximal­ dauer auf drei Jahre festgesetzt, d.h. der Arbeitsvertrag sollte am 31. Dezember 1998 enden ('Das Anstellungsverhältnis gilt auf 3 Jahre Im zweiten Teil wird beiden Parteien das Recht eingeräumt, unter Beachtung einer Frist von zwei Monaten die Kündigung auszuspre­ chen C....und kann nur durch eine gegenseitig zu beobachtende zweimonatige Kündigungsfrist auf Monatsende aufgelöst werden1). Im Unterschied zum unechten befristeten Arbeitsverhältnis ist die Kündi­ gung nicht nur auf ein bestimmtes, sondern auf irgendein Monatsende möglich.