In Ziffer 11 des Arbeitsvertrages wurde eine sechsmonatige Kündi­ gungsfrist vereinbart, wobei das Arbeitsverhältnis jeweils auf das En­ de eines Kalenderjahres aufgelöst werden kann. Die heute geltenden Allgemeinen Anstellungsbedingungen sehen für die Mitglieder der Klinikleitung eine Kündigungsfrist von lediglich vier Monaten vor. Die Parteien haben bei Vertragsabschluss ausdrücklich eine längere Kündigungsfrist mit einem abweichenden Kündigungstermin abge­ macht. Diese Abrede geht den Allgemeinen Anstellungsbedingungen