Ziffer 10 dieses Vertrages legt fest, dass das jeweils gültige Angestell­ tenreglement integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages bildet. Bezüglich des Verhältnisses von Individualabreden zu den Allgemei­ nen Anstellungsbedingungen ist festzuhalten, dass eine den Allgemei­ nen Geschäftsbedingungen (AGB) widersprechende Individualabrede vorgeht (E. Bücher, Komm, zum Schweiz. Privatrecht, OR I, 2. Aufl., N. 54 zu Art. 1 OR). Dass die Beklagte die Möglichkeit hat, mit einem Angestellten individuelle, von den allgemeinen Bestimmungen abwei­ chende Lösungen zu treffen, ist im übrigen ausdrücklich in Ziff. 1.2 der Allgemeinen Anstellungsbedingungen vorgesehen.