Kanalisationsmässig sei das Grundstück durch die Schmutzwasser­ leitung Edelgrub-Herrmoos sowie durch eine zweite Leitung von Süd­ osten her erschlossen. Die Wasserversorgung sei durch die Grund­ wasserfassung an Ort und Stelle sowie über eine Zuleitung vom Bahnhof her gewährleistet, an die ohne weiteres hätte angeschlossen werden können, ohne dass deren Kapazität überfordert gewesen wä­ re. Desgleichen gelte für die Elektrizitätsversorgung.