Es kann nicht gesagt werden, die streitigen 8'897 m2 seien im Sinn einer Baulücke von weitgehend überbautem Gebiet umringt bzw. gehörten zum geschlossenen Siedlungsbereich. Vielmehr ist die Parzelle als Ganzes auch heute noch weitgehend unüberbaut, zumal auch die Grundwasserfassung in deren Zentrum baulich kaum in Erscheinung tritt. Der Augenschein hat gezeigt, dass der streitige Parzellenteil zusammen mit den übrigen Parzellen nach wie vor landwirtschaftlich bewirtschaftet wird und ein weitgehend unüberbautes Geviert bildet, welches bis an den Rotbach reicht und op­ tisch sowie funktional zusammenhängend als Gewässerschutz- und Freifläche in Erscheinung tritt.