Die streitigen 8'897 m2 im Norden, welche für sich allein nicht überbaut sind, umfassen somit nur einen geringeren Teil der Parzelle. Die heute nicht mehr einer Bauzone zugewiesenen 30’900 m2 der Parzel­ le sind auch als Ganzes einzig mit dem über hundert Jahre alten, von den Klägern bewohnten Wohnhaus mit Stadel und einem Hühnerhaus überbaut. Die streitigen 8'897 m2 liegen zwar in Bahnhofsnähe, aber diese grenzen somit nur zu einem geringen Teil an tatsächlich über­ bautes Gebiet an (...). Es kann nicht gesagt werden, die streitigen 8'897 m2 seien im Sinn einer Baulücke von weitgehend überbautem Gebiet umringt bzw. gehörten zum geschlossenen Siedlungsbereich.