Sie werden nicht von der sie umgeben­ den Überbauung geprägt, sondern haben eine eigenständige Funktion (BGE 121 II 424 mit Hinweisen). Abgesehen von einem Streifen im Nordosten, welcher in der Kemzone verbleibt, umfasst die klägerische Parzelle rund 30'900 m2 und wurde zusammen mit weiteren Parzellen den Schutzzonen S 1 und 2 zugwiesen. Im Zonenplan von 1994 wurden diese Schutzzonen S 1 und S 2 in einer grossflächigen Grünzone zusammengefasst. Die streitigen 8'897 m2 im Norden, welche für sich allein nicht überbaut sind, umfassen somit nur einen geringeren Teil der Parzelle.