menhang mit den Verhältnissen auf benachbarten Parzellen zu be­ trachten. Der Siedlungscharakter ist vor allem aufgrund der örtlichen Nähe der Häuser sowie der vorhandenen Infrakstruktur feststellbar. Dagegen sind unüberbaute Flächen, denen im Verhältnis zu dem sie umgebenden Land eine eigenständige Bedeutung zukommt, nicht als weitgehend überbautes Gebiet zu betrachten. Grössere Baulücken in besiedeltem Gebiet dienen der Auflockerung der Siedlungsstrukturen, der Erhöhung der Wohnqualität durch Grünflächen sowie der Schaf­ fung von Freizeitbereichen. Sie werden nicht von der sie umgeben­ den Überbauung geprägt, sondern haben eine eigenständige Funktion (BGE 121 II 424 mit Hinweisen).