Ob eine altrechtliche, vor Inkrafttreten des RPG erlassene Ortsplanung bereits den Anforderun­ gen des RPG genügte, beurteilt sich gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung weder sektoriell noch parzellen- oder quartierweise, sondern die Nutzungsplanung muss als Ganzes den Anforderungen des RPG genügen (BGE 121 II 421,122 II 330ff.). c) Der 1991 noch massgebende Zonenplan aus dem Jahre 1967 entspricht als Ganzes auch zusammen mit den 1980 revidierten Be­ stimmungen des Baureglementes nicht den Anforderungen des Raumplanungsgesetzes. Der Zonenplan von 1967 bezeichnete eine 80 B. Gerichtsentscheide 2167