gewässerschutzrechtlichen Eigentumsbeschränkung am 30. Juli 1991 noch massgebende Zonenplan von 1967 den Anforderungen des am 1. Januar 1980 in Kraft getretenen RPG nicht genügte. b) Vorab ist festzustellen, dass entgegen den Ausführungen der Kläger kein Zonenplan von 1980 existiert, der je in Kraft getreten wä­ re. Wohl wurde 1979 das Baureglement der Gemeinde Bühler revi­ diert. Hingegen wurde die gleichzeitig erarbeitete Zonenplanvorlage vom Stimmbürger verworfen und konnte somit nicht in Kraft treten. Weil eine Zonenplanrevision erst 1994 gelang, galt somit beim In­ krafttreten der gewässerschutzrechtlichen Eigentumsbeschränkung am 30. Juli 1991 nach wie vor der Zonenplan von 1967.