Baulandqualität entzogen, welche diesem aufgrund des Zonenplanes von 1967 auch 1991 noch zukam. Dieses Bauverbot schliesst eine Überbauung nach den Vorschriften einer dreigeschossigen Wohnzone praktisch aus. Das Bauverbot führt im Ergebnis zu einer Korrektur ei­ nes im Zonenplan von 1967 angelegten Planungsfehlers. Damals wurde nur der südliche Teil der Parzelle einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen wurde, wogegen der streitige nördli­ che Teil in eine Bauzone kam und somit der Konflikt zur Grundwas­ serfassung geschaffen wurde.