Parallel zur Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen revidierte die Gemeinde den Zonenplan von 1967 und wies die Parzelle mit Ausnahme des erwähnten nördlichen Streifens durchwegs der Grün­ zone zu. Der neue Zonenplan wurde am 9. August 1994 vom Regie­ rungsrat genehmigt. Für den mit einem öffentlich-rechtlichen Bauver­ bot belegten Parzellenteil (8'8897 m2) verklagten die Eigentümer die Gemeinde auf Fr. 1'200'000.-- Entschädigung aus materieller Enteig­ nung.