der Schutzzone 1 und 2 zugewiesen. Damit wurden rund 8'897 m2 der Parzelle erstmals mit einem (öffentlich-rechtlichen) Bauverbot belegt. Der Regierungsrat genehmigte am 16. Juli 1991 den Grundwasser­ schutzzonenplan samt Reglement, und die Eigentumsbeschränkung trat im vorerwähnten Umfang in Kraft.