B. Gerichtsentscheide 2167 feststehen, oder eine Umschulung nach deren effektiven Gewährung sich als unmöglich erweist, stellt sich allenfalls die Frage nach einer Rente, die dann aufgrund eines entsprechenden Invalideneinkom­ mens zu berechnen wäre. Aufgrund dieser Erwägungen wird die Verfügung der IV-Stelle auf­ gehoben und zur Gewährung von Massnahmen beruflicher Art an die Vorinstanz zurückgewiesen. VGer 19.2.1997 2167 Entschädigung aus materieller Enteignung.