In der Folge stimmten die Stimmbürger der Gemeinde Büh­ ler am 9. Dezember 1979 einem neuen Baureglement zu, welches am 22. April 1980 vom Regierungsrat genehmigt wurde. Der gleich­ zeitig dem Stimmbürger unterbreitete neue Zonenplan wurde verwor­ fen. In der Folge blieb der nördliche Teil der Parzelle bis 1994 in der dreigeschossigen Wohnzone. Zum Schutze des auch im nördlichen Parzellenteil festgestellten Grundwassers legte der Gemeinderat 1986 ein Schutzzonenregle­ ment öffentlich auf. Dadurch wurde die Parzelle mit Ausnahme eines schmalen Geländestreifens von 1'063m2 im Nordosten durchwegs 76