ten bezweckt die Genossenschaft L. die rationelle und preisgünstige Erstellung von Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie die Verwal­ tung von Immobilien. Demnach wird nur das Erstellen und Halten von Liegenschaften bezweckt. Anders als in ASA 43, 52, sehen die Statu­ ten weder den Handel mit Liegenschaften noch den Kauf und Verkauf von Grundstücken ausdrücklich vor. Auch das tatsächliche Verhalten der Genossenschaft bestätigt dies, hielt doch diese seit ihrer Grün­ dung im Jahre 1968 lediglich eine einzige Liegenschaft im Eigentum, welche sie 1993 nach dem Ableben des bisherigen Mieters veräusser- 70 B. Gerichtsentscheide 2165