Ein funktioneller Wechsel liegt jedoch nicht schon vor, wenn die neue Tätigkeit durch blosse Weiterbildung im angestammten Beruf erlernt werden kann. Hingegen ist ein funktioneller Wechsel gegeben, wenn der Zugang zum neuen Beruf über eine neue Ausbildung er­ langt wurde. Unter dieser Voraussetzung ist ein Berufswechsel auch dann qualitativ wesentlich, wenn sowohl der angestammte wie auch der neue Beruf je selbständig ausgeübt wird.