August 1992 absolvierte die Steuerpflichtige eine Ausbildung zur Seminarleiterin für Feuertaufen. Ab etwa November 1992 begann sie mit der Organisation und Durchführung von Feueriaufseminaren. In den Jahren 1993/94 verschob sich das Schwergewicht ihrer selb­ ständigen Erwerbstätigkeit auf die Durchführung von Feueriaufsemi­ naren und die übrigen Tätigkeiten traten in den Hintergrund. Mit der Begründung, der Steuerpflichtigen seien per 1.1.1993 neben Kindera­ limenten erstmals auch persönliche Unterhaltsbeiträge zugeflossen und diese seien neu auch steuerpflichtig, wurde sie per 1.1.1993 einer partiellen Zwischenveranlagung unterzogen.