Daran ändert nichts, dass der Regierungsrat in anderen Gemein­ den offenbar mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 25. Oktober 1994 vergleichbare Bestimmungen in gemeinderätlichen, nicht dem Refe­ rendum unterstellten Regiementen genehmigte. Die Genehmigung ei­ nes Erlasses stellt, gleich ob konstitutiver oder deklaratorischer Natur, immer nur eine vorläufige Rechtskontrolle dar und schliesst die An­ 63 B. Gerichtsentscheide 2162