Die Gewässerschutzkommission der Gemeinde W. setzte die An­ schlussgebühr der H. AG auf Fr. 49'500.- fest. Dabei stützte sie sich auf einen Beschluss des Gemeinderates, welcher die Kanalisations­ gebühr für Gewerbe und Industrie auf Fr. 1'500.- pro Einwohner­ gleichwert festlegte und folgendes definierte: 1 Einwohnergleichwert = 3 Betriebsangehörige. Das von der Einwohnergemeinde W. erlassene Kanalisationsreglement (KR) bestimmt in Art. 26 lediglich, dass die Anschlussgebühr für Gewerbe und Industrie vom Gemeinderat nach Massgabe der von der Fachstelle für Gewässerschutz (FGS) be­ stimmten Bewohnergleichwerten festzusetzen sei.