soweit, dass sie Dachgauben überhaupt untersagt. Sie hält einzig das Anbringen überdimensionierter, die Dachfläche aufreissender Aufbau­ ten für stilfremd. Wenn herkömmliche Dachaufbauten nach Ansicht der Vorinstanz nicht mehr als einen Drittel der Dachlänge einnehmen und maximal 80 cm hohe, quadratische und 4-teilig gesprosste Fen­ ster aufweisen dürfen, dann trägt sie damit dem Umstand Rechnung, dass sich an herkömmlichen Appenzeller Bauernhäusern wenn über­ haupt, in aller Regel nur bescheidene Dachgauben und -aufbauten finden. Diese Auslegung des Begriffes der herkömmlichen Bauweise ist sachlich begründet und erscheint mit Bezug auf Dachgauben als eher grosszügig.