Soweit der Beschwerdeführer unter Hinweis auf S. Schiatter 6- teilige statt 4-teilige Fenster für typisch hält, befasst sich der genann­ te Autor nicht mit der Grösse allfälliger Dachgauben, sondern ledig­ lich mit der maximalen Fenstergrösse an Hauptfassaden (a.a.O., S. 27-29, Abb. 15). Dass an Hauptfassaden 6-teilige Fenster üblich sind, ist unbestritten, sagt aber nichts zur Grösse allfälliger Dachaufbauten aus. Im angefochtenen Entscheid geht die Vorinstanz ohnehin nicht 58 B. Gerichtsentscheide 2160