Demnach haben sich Neubauten, Umbauten und Renovationen der herkömmlichen Bauart zumindest in bezug auf Gebäude- und Dach­ form sowie Material- und Farbwahl anzupassen. Darüber hinaus ha­ ben Bauten in Landschaftsschutzzonen erhöhten Anforderungen in bezug auf die Gestaltung, Farbgebung und Einpassung ins Land­ schaftsbild zu genügen. Neubauten, Umbauten und Renovationen haben sich der herkömmlichen Bauart insbesondere in bezug auf die Gliederung und Verkleidung der Fassaden, die Fenstereinteilung und Umgebungsgestaltung anzupassen (Art. 13 Abs. 2 und 3 EG zum RPG).