Es genügt, wenn für kleine, nicht den Fachmann und dessen Infrastruktur erfordernde Arbeiten eine bescheidene All­ zweckwerkstatt vorhanden ist, wie sie mit den 30 m2 im fraglichen Betrieb zweifellos schon vorhanden ist. Dies bestätigen die von der Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon veröffentlichten Raumbedarfszahlen (H. Ammann, R. Hilty: Raumbedarszahlen für Garagen, Remisen und Einzelmaschinen, in: Blätter für Landtechnik, Nr. 241, Tänikon 1984, 3). Demnach benötigt ein Futterbaubetrieb bis 15 ha Betriebsgrösse eine reine Werkstattfläche von lediglich rund 12