dass sämtliche Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Landmaschi­ nen und an Gebäuden in einer betriebseigenen Werkstatt durchge­ führt werden. Es genügt, wenn für kleine, nicht den Fachmann und dessen Infrastruktur erfordernde Arbeiten eine bescheidene All­ zweckwerkstatt vorhanden ist, wie sie mit den 30 m2 im fraglichen Betrieb zweifellos schon vorhanden ist. Dies bestätigen die von der Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon veröffentlichten Raumbedarfszahlen (H. Ammann, R. Hilty: Raumbedarszahlen für Garagen, Remisen und Einzelmaschinen, in: Blätter für Landtechnik, Nr. 241, Tänikon 1984, 3).