Zu einem Landwirtschaftsbetrieb in der Landwirtschaftszone bestand seit jeher eine kleine Werkstatt in einem Webkeller mit einer Fläche von 30 m2. Anlässlich einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass ein für landwirtschaftliche Zwecke bewilligter Abstellraum zusätzlich für Maschinen und Gerätschaften einer Schreinerei benutzt wurde. Im nachträglichen Baubewilligungsverfahren war unter anderem die Zo­ nenkonformität der Werkstatterweiterung umstritten. 53