dass für kleinere Planänderungen das vereinfachte Verfahren nach Art. 84 Abs. 3 EG zum RPG gewährt werden kann. Beim vereinfach­ ten Verfahren entfällt die Pflicht zur öffentlichen Planauflage und zur Aufstellung von Visieren. Das Vorhaben ist den Nachbarn anzuzeigen (Abs. 2). Nach Art. 49 Abs. 2 des Baureglementes der Gemeinde Wald (BauR) darf der Bauherr Änderungen, die er an einem geneh­ migten Projekt vornehmen will, erst nach Einholung einer zusätzlichen oder, wenn es sich um eine wesentliche Änderung des bewilligten Projektes handelt, einer neuen Baubewilligung ausführen.