Die Generalversammlung der AG hat Beschluss zu fassen über die Genehmigung des Übemahmevertrages, die Genehmigung der Ver­ äusserungsbilanz, die Auflösung der Gesellschaft und die Zustim­ mung zum Wegfall der Liquidation. Mit der Eintragung des Beschlus­ ses der Generalversammlung im Handelsregister erfolgt der Über­ gang des Gesellschaftsvermögens mit Aktiven und Passiven auf das Gemeinwesen. Der Anmeldung an das Handelsregister ist dabei unter anderem eine Erklärung der zuständigen kantonalen Behörde über das Bestehen der bei der Vermögensübernahme durch eine Gemein­ de nach Art.