2. Das Zustandekommen der sog. Verstaatlichung einer AG nach Art. 751 OR ist vom Eintritt einer Reihe von Voraussetzungen abhängig. Die Grundlage des Vermögensüberganges ist ein Vertrag zwischen der AG und dem Gemeinwesen (Übemahmevertrag). Das Vermögen der AG ist genau zu bestimmen, damit Leistung und Ge­ genleistung richtig bestimmt werden können (Veräusserungsbilanz). Die Generalversammlung der AG hat Beschluss zu fassen über die Genehmigung des Übemahmevertrages, die Genehmigung der Ver­ äusserungsbilanz, die Auflösung der Gesellschaft und die Zustim­ mung zum Wegfall der Liquidation.