Weise über die Bedeutung und die Funktion des Pfandrechts orien­ tiert, so dass sie in der Lage sind, ihre Interessen durch geeignete Massnahmen zu wahren. Mit der Frage, was gilt, falls eine provisori­ sche Steuerberechnung mit einem Fehler behaftet ist, muss er sich nicht auseinandersetzen. Die Rekurrenten können daher aus Art. 64 Abs. 6 StG nichts zu ihren Gunsten ableiten. RRB 4.11.1997 40