möglicht oder unverhältnismässige wirtschaftliche Gewinneinbussen oder Kosten verursachen würde (z.B. Berufschauffeur, Landwirt be­ züglich Kat. G; nicht aber Architekt, Arzt, Unternehmer, Versiche­ rungsagent etc.).“ Sicherheitsdirektion 18.12.1996