Auch dies sind Mindestwerte, die nur dann Anwendung finden, wenn keine erschwerenden Umstände vorliegen, wie etwa Verletzung von zusätzlichen Verkehrsvorschriften mit Gefährdung Dritter, Fahren in angetrunkenem Zustand auf langer Strecke usw. Ebenso werden massnahmemildemde bzw. -mindernde Umstände geprüft. Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu hat ei­ nen Kurs für wiederholt alkoholauffällige Fahrzeuglenker/-innen ent­ wickelt. Dieser soll eine Hilfe zur Vermeidung weiterer Fahrten in an­ getrunkenem Zustand bilden. Bei erfolgreicher Kursabsolvierung kann dem Betroffenen der Führerausweis 3 Monate früher ausgehändigt werden.