Mit grosser Zurückhaltung kann unter besonders günstigen Umstän­ den (optimale Strassenverhältnisse, verkehrsarme Zeit, langer klag­ loser fahrerischer Leumund) von den obigen Richtlinien abgewichen werden, sofern die Überschreitung nur minim über der Grenze liegt. Wenn erschwerende Umstände vorliegen (Nässe, Nebel, Schnee, dichter Verkehr, Schulen, Spitäler, Altersheime, Fussgängerstreifen, enge Ortsdurchfahrten, Baustellen usw.) kann der Ausweis auch bei geringeren Überschreitungen entzogen bzw. die Entzugsdauer erhöht werden. II. Dauer des Führerausweisentzugs bei Fahren in angetrun kenem Zustand a. Erstmaliger Vorfall