4-Zim- mer-Wohnung benutzt werden soll, diente früher der Haltung von Schweinen und dem Betrieb einer Käserei. In letzter Zeit wurde es of­ fenbar als Remise genutzt. Das Gebäude diente daher bis anhin unbestrittenermassen keiner Wohnnutzung. Der Einbau einer Wohnung in ein unbewohntes Gebäude hat immer neubauähnliche Auswirkun­ gen (vgl. Christoph Bandli, Bauen ausserhalb der Bauzone, Diss. Bern, 2. Aufl. Grüsch 1991, N. 253; EJPD/BRP, Erläuterungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung, Bern 1981, N. 41 zu Art. 24 RPG; BGE 113 lb; 110 lb 264 E. 3; 108 lb 130 E. 1b;