Das fragliche Grundstück sei zudem bereits in jeder Hinsicht vollständig erschlos­ sen. Im übrigen läge auch kein Wechsel von einer landwirtschaftli­ chen in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung vor, da das Gebäude früher grösstenteils als bodenunabhängiger Käserei- und Mastbetrieb genutzt worden sei. Schliesslich wären die mit Verwendung als Wohnraum verbundenen Emissionen im Vergleich zur früheren Nut­ zung weitaus geringer. 30 A. Verwaltungsentscheide 1317