Der Rekurrent beabsichtigt den Einbau einer Wohnung in ein beste­ hendes Gebäude. Die Parzelle liegt nach dem rechtsgültigen Land­ wirtschaftszonenplan in der Landwirtschaftszone. Art. 16 des Bundes­ gesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 700) umschreibt Zweck und Inhalt der Landwirtschaftszonen: Diese umfassen Land, welches sich für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Gartenbau eignet oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden soll (Art. 16 Abs. 1 lit. a und b RPG). Bauten und Anlagen müssen nach Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG dem Zweck der Landwirtschaftszone entsprechen. Dies bedeutet namentlich für Wohngebäude, dass sie nur dann in der