A. Verwaltungsentscheide 1316 nung. Gleichzeitig steht bei diesem Ergebnis fest, dass das Bauvor­ haben auch den Rahmen von Art. 24 Abs. 2 RPG einhält. Entscheid Baudirektion 11.2.1997 1316 Bauen ausserhalb Bauzone. Reitplätze sind nicht auf einen Stand­ ort ausserhalb der Bauzone angewiesen.