34 BauV nur An- und Neben­ bauten, nicht aber Anlagen erlaubt. Da Strassen oder Zufahrtswege als Verkehrseinrichtungen den .Anlagen“ zuzuordnen sind, lässt sich aus Art. 34 BauV nichts zu Gunsten des Rekurrenten ableiten. Entscheid Baudirektion 8.2.1997 23