A. Verwaltungsentscheide 1312 1312 Bauen ausserhalb Bauzone. Eine Zufahrt ist kein üblicher Bestand­ teil einer zonenfremden Wohnnutzung (Art. 34 der Verordnung über Baubewilligungspflicht und -verfahren sowie über das Bauen ausser­ halb der Bauzonen, Bauverordnung [BauV], bGS 721.1).