Dieser Wertung entspricht die kantonale Praxis. Die Baudirektion hat in einem früheren Entscheid (Entscheid vom 1. Oktober 1996 in Sachen G. U.) sogar die Auffassung vertre­ ten, dass das Aufbringen eines Hartbelages auf eine Kiesstrasse über den Rahmen einer teilweisen Änderung hinausgehe. Entscheid Baudirektion 8.2.1997