Daher kann nicht bloss von Modernisierungsarbeiten die Rede sein, wenn eine Baute oder Anlage über die allgemeine Entwicklung der Ansprüche hinaus in einen qualitativ höheren Rang gehoben wird (EJPD/BRP, Erläuterungen, S. 275). Ausgehend von diesem engen Verständnis der Erneuerung kann ohne weiteres festgestellt werden, dass mit dem erstmaligen Aufträgen eines HMT-Belages die Strasse in einen quali­ tativ höheren Ausbaustandard gehoben wird, was den Rahmen des bundesrechtlichen Begriffs der Erneuerung sprengt.