(EJPD/BRP, Erläuterungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung, Bern 1981, N. 29 zu Art. 24 RPG). Die Begriffe Erneuerung, teilweise Änderung und Wiederaufbau haben sich an diesem Zweck zu orientieren. Dies 20 A. Verwaltungsentscheide 1311