ZBI 1981, S. 376). Im vorlie­ genden Fall sind zu wenig Anhaltspunkte für eine klare raumpla­ nungsrechtliche Zuordnung des Vorhabens vorhanden. Die Frage, ob es sich beim Stallteil des Anbaus um eine in der Landwirtschaftszone zonenkonforme Baute oder um einen Kleintierstall als üblicher Be­ standteil der zonenfremden Wohnnutzung handelt, muss offen gelas­ sen werden. Entscheid Baudirektion 7.3.1997 1311 Bauen ausserhalb Bauzone. Teerung einer Zufahrtsstrasse (Präzi­ sierung der Rechtsprechung)