Die Dimensionierung von Abstellflächen richtet sich allerdings nur nach der bestehenden Wohnfläche des Hauses. Aufgrund einer mit Verfügung des Planungsamtes vom 29. Oktober 1990 bewilligten Wohnraumerweiterung, bei der der gesamte Stallteil zu Wohnzwekken umgebaut werden konnte, und dem damit erfolgten Grund­ bucheintrag kann festgehalten werden, dass die Wohnfläche nach der Erweiterung um 48 m2 (ca. 31 %) insgesamt 202 m2 BGF beträgt. Gemäss Art. 31 Abs. 1 BauV der Rahmen der teilweisen Änderung hinsichtlich der Wohnfläche damit bereits ausgeschöpft. Zwei Fünftel der Wohnfläche von 202 m2 BGF ergeben 81 m2 Ab­ stellfläche. Wie sich aufgrund des Augenscheins und der Projektpläne 18