Die Standortgebundenheit ist ein objektiver Be­ griff, der besagen will, dass die geplante Baute auf eine bestimmte Lage angewiesen ist. Die Standortgebundenheit hat zwei Seiten: Als positiv standortgebunden sind Bauvorhaben dann anzuerkennen, wenn sie aus naturbedingt-technischen, betriebswirtschaftlichen oder aus Gründen der Bodenbeschaffenheit nur an einem mehr oder weni­ ger bestimmten Ort verwirklicht werden können (BGE 108 lb 133).