Das Standorterfordernis drückt die räumliche Ordnungsvorstellung des Gesetzgebers aus, Kulturland und Baugebiet zu trennen, den Siedlungsraum zu beschränken und das Land ausserhalb des Baugebietes grundsätzlich von Überbauun­ gen freizuhalten, um einerseits eine geordnete Besiedlung und ande­ rerseits Raum für nichtbauliche Nutzungen sicherzustellen (Art. 3 Abs. 2 und 3 RPG). Die Standortgebundenheit ist ein objektiver Be­ griff, der besagen will, dass die geplante Baute auf eine bestimmte Lage angewiesen ist.