36 Abs. 2 EG zum RPG (bGS 721.1) müssen Bauvorhaben im Übrigen Gemeindegebiet die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone. Zulässig sind demnach Bau­ vorhaben, die der bodenabhängigen landwirtschaftlichen Nutzung, namentlich dem Acker-, Futter-, Gemüse-, Obst- und Rebbau, ferner der übenwiegend bodenabhängigen Nutztierhaltung sowie dem bo­ 14