12 A. Verwaltungsentscheide 1307 Stall handelt. Das Haus wurde später durch einen Quergiebel erwei­ tert. Gleichzeitig konnte festgestellt werden, dass vor allem in jüng­ ster Zeit verschiedene Veränderungen vorgenommen worden sind. Die Rekurrentin verweist darauf, dass an der Hauptfassade hellblauer Eternit angebracht, auf der Nordseite ein Balkon angebaut, das Dach mit Dachflächenfenstern versehen worden und die Fenster an der Südfront nicht stilecht seien. Trotz diesen Änderungen wird aber ins­ gesamt der Charakter des Hauses als herkömmliches Appenzeller Bauernhaus nicht in Frage.